Hinweisgebersystem
Im Rahmen der Umsetzung unserer Compliance-Geschäftspolitik sowie der Verpflichtungserklärung –
Grundsätze Ethik hat die KUBE CON safety GmbH umfassende Maßnahmen zur Sicherstellung ethischer
und gesetzeskonformer Regelungen eingerichtet.
Die Einhaltung richtet sich an unsere Führungskräfte, Mitarbeitenden und Geschäftspartner.
Die Zuständigkeit obliegt der Geschäftsführung.
Ein wesentliche Maßnahme ist die Einrichtung unseres internen webbasierten Hinweisgebersystems,
welches ausschließlich zur Meldung von Straftaten und sonstige schwerwiegende Verstöße in den
Bereichen:
- Korruption und Wirtschaftskriminalität
- Informations- und Datenschutzverletzungen
- Umweltschäden
präventiv eingesetzt und damit zielgerichtet Rechtsverletzungen verhindern soll.
Die Sachverhalte können unter Benennung ihres Namens, aber auch unter Wahrung der Anonymität
abgegeben werden.
Dieses Hinweisgebersystem darf nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche oder gar verleumdende
Informationen zu geben.
Mitarbeitende müssen im Falle eines Verstoßes gegen Gesetze oder interne Richtlinien mit angemessenen
Konsequenzen bis hin zu arbeitsrechtlichen und disziplinarischen Maßnahmen rechnen.
Verdächtige Aktivitäten werden der zuständigen Behörde gemeldet. Solche Verstöße können auch zivil-
und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Weitere Informationen finden Sie unter: