Verpflichtungserklärung - Grundsätze Ethik

 

Ziel der Verpflichtungserklärung

In Anlehnung an den „DB Konzerngrundsätze Ethik Verhaltenskodex“ sowie den „DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner“, erklären wir die Akzeptanz und Umsetzung des Selben. Ziel ist es, unsere Leitlinien mit den Erwartungen an unser tägliches Verhalten verbindlich festzuschreiben und damit unsere Geschäftstätigkeit ethisch einwandfrei, das anwendbare Recht sowie der Integrität, zu gestalten.

01 Generelle Prinzipien

Im Umgang mit unseren Kunden, Geschäftspartner und, Mitarbeitenden sind wir stets darauf bedacht,

fair und integer zu handeln.

Als präqualifizierter Lieferant der DB InfraGO für Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen (SbaD) bieten wir unseren Auftraggebern an, unsere Dienstleistung sicher, umweltgerecht, sozialverträglich und wirtschaftlich durchzuführen. Unser Anspruch, unsere Geschäftstätigkeit ethisch und rechtlich einwandfrei auszuüben, ist untrennbar verbunden mit der Art und Weise, wie wir uns in unserer Arbeit verhalten. In unserer Geschäftstätigkeit befolgen wir das für uns anwendbare Recht, sowie geltende Richtlinien und Standards, vermeiden Interessenskonflikte und respektieren die Sitten, Traditionen und gesellschaftlichen Werte der Länder und Kulturkreise, in denen wir tätig sind. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern und ermutigen sie dazu, selbst vergleichbare ethische Grundsätze auf der Grundlage des anwendbaren Rechts und anerkannter Werte einzuführen. Wir erwarten, dass sie ebenso die Prinzipien des DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner, der aus den Konzerngrundsätzen Ethik abgeleitet ist, in der Zusammenarbeit mit uns einhalten.

02 Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den Mitarbeitenden

Als werteorientiertes Unternehmen, müssen nach unserer Überzeugung Ökonomie, Soziales und Ökologie dauerhaft in Einklang gebracht werden, um einen nachhaltigen Unternehmenserfolg sowie der gesellschaftlichen Akzeptanz sicherzustellen. Unser unternehmerisches Handeln ist folglich dem Gebot der Nachhaltigkeit verpflichtet.

Kundenzufriedenheit und Qualität sowie profitables Wachstum sind damit gleichermaßen wichtige

Erfolgsfaktoren wie Mitarbeiterzufriedenheit, Ressourcenschonung, Emissions- und Lärmreduktion.

Menschenrechte

Die KUBE CON safety GmbH achtet im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit die international anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten gemäß den im UN Global Compact festgehaltenen Grundsätzen an und leistet durch ihr Handeln einen positiven Beitrag zu dessen Schutz und Förderung.

Kinderarbeit und Zwangsarbeit

Wir ächten Kinderarbeit und jegliche Form von Zwangsarbeit.

Chancengleichheit

Die KUBE CON safety GmbH respektiert und fördert die Vielfalt der Gesellschaften, Sprachen, Kulturen und Lebensweisen. Wir dulden keine Diskriminierung von Personen, insbesondere nicht aufgrund ihrer Abstammung, Religion, sexuellen Orientierung, Nationalität, Herkunft,politischen Betätigung, ihres Alters, Geschlechtes oder einer Behinderung.

Zusammenarbeit

Unser Miteinander ist durch gegenseitige Wertschätzung gekennzeichnet. Wir verhalten uns partnerschaftlich und sorgen für ein positives Arbeitsklima. Unsere Mitarbeitenden tragen entscheidend zum Erfolg bei. Damit sind wir der Verantwortung gegenüber allen Mitarbeitenden, diese zu fördern und weiter zu entwickeln, bewusst. Wir erkennen die Rechte auf Versammlungsfreiheit und die Bildung von auf rechtsstaatlichen Prinzipien basierenden Interessengruppen an. Wir treten für den Schutz dieser Rechte in allen unseren Geschäftseinheiten weltweit ein.

 

Sicherheit

Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartner ist unsere oberste Priorität. Mit unseren eingerichteten Systemen zur Wahrung von Integrität und zum Schutz von Informationen, Daten und Dokumenten, sorgen wir für ein sicheres Arbeitsumfeld und zur Sicherheit innerhalb unserer Geschäftstätigkeit. Unsere Prozesse werden unterstützt durch Festlegung von Verantwortung, Zugriffsberechtigungen, anwendbaren Ablaufen, jährlichen Unterweisung der Mitarbeitenden und Kontrollmaßnahmen.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mit einem konsequenten, präventiven Arbeitsschutz wenden wir Gefährdungen von Personen ab und unterstützen durch gute Arbeitsbedingungen die Gesunderhaltung unserer Mitarbeitenden. Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden ist ein zentrales Gebot unseres unternehmerischen Handelns.Arbeitsschutz ist aber auch Teil der Eigenverantwortung eines jeden Mitarbeitenden. Gefährdungen sind durch vorausschauendes, umsichtiges und sicherheitsbewusstes Verhalten zu vermeiden. Mängel im Arbeitsschutz sind unverzüglich der zuständigen Führungskraft zu melden.

Umweltschutz

Unsere besondere Verantwortung für ein umweltschonendes Handels und zum Umweltschutz als unternehmerische Wertgröße, verpflichtet uns den Vorsorgeprinzipien zu folgen. Wir fördern unser Umweltbewusstsein mit der Reduzierung von Emissionen, Lärm sowie unseren Material- und Ressourcenverbrauch und treten besonders für die Erhöhung von Energieeffizienz sowie den Einsatz erneuerbarer Energien ein.

03 Verhalten unserer Mitarbeitenden

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben, Vorschriften und Richtlinien unserer

Auftraggeber sowie der intern geltenden Regelungen der KUBE CON safety GmbH einzuhalten.

Auftreten in der Öffentlichkeit

Die Mitarbeitenden beeinflussen das Erscheinungsbild unseres Unternehmens. Wir achten darauf, unseren Kunden, Auftraggebern und Geschäftspartnern stets freundlich, zuvorkommend und dienstleistungsorientiert zu begegnen.

 

Vertraulichkeit

Alle Informationen über die Geschäftsaktivitäten, die nicht veröffentlicht wurden und nicht allgemein bekannt sind, werden vertraulich behandelt. Dies gilt auch für solche Informationen von Dritten, zum Beispiel Geschäftspartnern, die wir aufgrund unserer Tätigkeit erhalten. Wir nutzen das aus unseren internen Unternehmensprozessen resultierende Wissen nicht für private Zwecke. Die unternehmensbezogene Kommunikation fällt generell in den Verantwortungsbereich der Geschäftsführung.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Wir vermeiden Situationen, in denen persönliche oder eigene finanzielle Interessen mit den Interessen der KUBE CON safety GmbH oder unserer Geschäftspartner kollidieren. In Konfliktsituationen dürfen die Interessen des Unternehmens nicht beeinträchtigt werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt davon unberührt. Nebentätigkeiten und Beteiligungen an Wettbewerbern oder Geschäftspartnern dürfen nicht die Gefahr eines Interessenkonfliktes mit sich bringen. Jeder tatsächliche oder vermutete Interessenkonflikt ist der Führungskraft mitzuteilen. Dafür sind anwendbare Meldesysteme eingerichtet. Die KUBE CON safety GmbH ermutigt die Mitarbeitenden, sich für gesellschaftliche Anliegen in öffentlichen Funktionen, Vereinen oder Bürgerinitiativen zu engagieren, soweit dieses Engagement nicht den berechtigten Interessen des Unternehmens entgegensteht.

Einladungen und Geschenke

Einladungen in Verbindung mit unserer Tätigkeit dürfen im Rahmen interner Regelungen angenommen oder ausgesprochen werden, wenn sie angemessen sind und nicht in Erwartung einer unzulässigen Gegenleistung oder sonstigen Bevorzugungen erfolgen. Dasselbe gilt für die Annahme oder Gewährung von Geschenken und anderen Zuwendungen oder Vorteilen jeglicher Art.

 

04 Verhalten gegenüber Wettbewerbern, Amtsträgern und Geschäftspartnern

Die KUBE CON safety GmbH geht auf die Bedürfnisse der Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner ein

und behandelt sie ehrlich, verantwortungsbewusst und fair.

Korruption

Die KUBE CON safety GmbH duldet keine Korruption oder andere unlautere Geschäftspraktiken bei Mitarbeitenden oder von uns beauftragten Dritten. Anreize, Privilegien, Vergünstigungen oder sonstige Vorteile, die die Fähigkeit beeinträchtigen könnten, objektive und faire geschäftliche Entscheidungen zu treffen, werden von uns weder direkt noch mittelbar über Dritte angeboten, gefordert oder angenommen.

Verhalten gegenüber Amtsträgern

Materielle und immaterielle Zuwendungen jeglicher Art an Amtsträger, Beschäftigte oder Beauftragte staatlicher Einrichtungen oder an deren Angehörige sind grundsätzlich untersagt.

Politik und Parteien

Zuwendungen jeglicher Art an politische Parteien, deren Vertreter, Politiker sowie an Mandatsträger und Kandidaten für politische Ämter sind ebenfalls grundsätzlich untersagt.

 

Geschäftspartner

Die Prinzipien unserer Grundsatzerklärung Ethik, angelehnt an den DB Konzerngrundsätze Ethik und den daraus abgeleiteten DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner, erwarten wir gleichermaßen von unseren Geschäftspartnern und dessen Einhaltung.

 

Berater / Agenten / Mittler

Vergütungen von Beratern, Agenten und Mittlern müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den geleisteten Diensten stehen und dürfen nicht dazu dienen, Geschäftspartnern oder Dritten unzulässige Vorteile zuzuwenden. Berater, Agenten und Mittler werden sorgfältig nach Eignungskriterien wie fach- liche Qualifikation und Integrität ausgewählt.

 

Wettbewerbs- und Kartellrecht

Wir halten die relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ein und treffen keine Absprachen und Vereinbarungen, die Preise und Konditionen beeinflussen oder in anderer Weise den fairen Wett-bewerb in unzulässiger Weise beschränken.

Spenden / Sponsoring

Spenden sind ausschließlich in den Bereichen Bildung und Kultur, Integration und Fürsorge, Klima- und Naturschutz sowie humanitäre Hilfe möglich. Die Vergabe einer Spende muss stets transparent und dokumentiert sein und Spenden dürfen nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung getätigt werden. Spenden an politische Parteien und religiöse Gemeinschaften sind grundsätzlich nicht zulässig. Sponsoringmaßnahmen dürfen keiner verdeckten Interessenförderung dienen.

05 Verantwortung gegenüber den Eigentümern

Der Schutz des Unternehmensvermögens und die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes gehören zu den Zielen unserer unternehmerischen Arbeit.

Schutz des Unternehmensvermögens

Unternehmenseigentum und alle vom Unternehmen für betriebliche Zwecke bereitgestellten Arbeitsmittel dürfen grundsätzlich nur für betriebliche Zwecke genutzt und müssen pfleglich behandelt werden. Unternehmenseigentum darf ohne ausdrückliche Erlaubnis weder verkauft noch verliehen oder für betriebsfremde Zwecke verwendet werden, ungeachtet seines Zustandes oder Wertes. Alle Mitarbeitenden sind im Rahmen ihrer Tätigkeit verpflichtet, Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen und im Umgang damit ehrlich, korrekt und integer zu handeln. Betrug, Korruption oder andere kriminelle Handlungen werden nicht toleriert. Verdachtsfälle von Fehlverhalten werden im rechtlich möglichen Rahmen und unter Berücksichtigung von Datenschutzbestimmungen untersucht, bei bestätigtem Fehlverhalten werden geeignete Maßnahmen ergriffen.

Berichterstattung

Berichte und Unterlagen des Unternehmens müssen in allen wesentlichen Belangen korrekt und wahrheitsgemäß erstellt werden, den geltenden Standards entsprechen und alle relevanten Informationen vollständig dokumentieren.

 

Insiderhandel

Mitarbeitenden ist es untersagt, nicht öffentlich zugängliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, dazu zu nutzen, finanzielle oder geschäftliche Vorteile für sich oder Dritte zu erzielen.

 

Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit dies im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Unternehmensrichtlinien gestattet ist. Dokumente, die persönliche Daten über Mitarbeitende enthalten, werden vertraulich behandelt, sorg-fältig aufbewahrt und nur gegenüber autorisierten Personen offen gelegt.

 

Geldwäsche

Die KUBE CON safety GmbH ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Geldwäsche in seinem Einflussbereich zu unterbinden.

06 Einhaltung des Verpflichtungserklärung

Die niedergelegten Prinzipien werden in allen Einheiten umgesetzt.

Verpflichtung zur Einhaltung

Alle Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeitenden der KUBE CON safety GmbH sind ver- pflichtet, diese Grundsätze einzuhalten. Die Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung für die Vermittlung und Umsetzung dieser Leitlinien.

 

Abgabe von Hinweisen

Alle Mitarbeitenden sind angehalten, schwerwiegende Rechtsverletzungen, bei denen mit Entstehung eines erheblichen Schadens für die KUBE CON safety GmbH und der im Zusammenhang unser Tätigkeit zu rechnen ist, zu melden. Um Maßnahmen zur Verhinderung und Prävention von Verstößen zielgerichtet vornehmen zu können, ist hierfür ein internes webbasiertes Hinweisgebersystems eingerichtet.

Schutz des Hinweisgebers

Wir dulden keine Handlungen, die gegen Mitarbeitende gerichtet sind, die solche Verstöße melden.

 

Konsequenzen

Mitarbeitende müssen im Falle eines Verstoßes gegen Gesetze oder interne Richtlinien mit angemessenen Konsequenzen bis hin zu arbeitsrechtlichen und disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Solche Verstöße können auch straf- und haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Wo findet man weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne- verwaltung/integritaet-der-verwaltung/korruptionspraevention/korruptionspraevention- node.html

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Quelle: Konzerngrundsätze Ethik Verhaltenskodex DB AG – Anpassung KUBE CON safety GmbH mit Stand 02.01.2024

Inkraftsetzung

Beschlossen auf den Vorstandssitzungen der DB AB und DB ML AG am 03.12.2013

Inkraftsetzung am 01.01.2014

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